Funktion


Kleinkläranlagen können einen Abwasserzufluss von bis zu 8 m³/d aufnehmen (entspricht ca. 50 EW). Der Tageszufluss wird mit 150 l pro Tag und Einwohner angenommen, der stündliche Zufluss beträgt 1/10 des Tageszuflusses.

Kleinkläranlagen bestehen meistens aus einer Vorklärung, einer Biologiestufe und einer Nachklärung. Das Abwasser gelangt zunächst in die Vorklärung, wo sich Grobstoffe wie Papierreste und Fäkalien am Behälterboden absetzen. Anschließend wird das Abwasser in der Biologiestufe durch Mikroorganismen gereinigt. In der Nachklärstufe wird das biologisch gereinigte Abwasser gesammelt und entweder in ein Oberflächengewässer (Vorfluter) eingeleitet oder im Untergrund versickert.

Bei Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer muss der Bauherr grundsätzlich über eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz (länderspezifische Regelungen sind zu beachten) verfügen. Alle zugelassenen Systeme erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Ablaufqualität (Klasse C). Aus Gründen des Gewässerschutzes können weitergehende Anforderungen an die Ablaufqualität gestellt werden (Klasse N, D, +H, +P), die nicht von allen Anlagen erfüllt werden.

  • Kohlenstoffabbau (C) 
    Reduktion der im Abwasser enthaltenen organischen Verbindungen
  • Nitrifikation (N) 
    Umwandlung von Ammoniak bzw. Ammonium zu Nitrat
  • Denitrifikation (D) 
    Reduktion von Nitrat zu gasförmigen Stickstoff, der in die Atmosphäre entweicht
  • Phosphoreliminierung (+P) 
    Immobilisierung der Phosphorverbindungen durch Zugabe von Fällmitteln (Metallsalze) und deren Entfernung zusammen mit dem Schlamm
  • Hygienisierung (+H)
    Desinfektion des Abwassers z.B. durch UV-Strahlen, Ozon oder Membran