Einbau & Inbetriebnahme

Einbau

Der entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung definierte Einbau einer Kleinkläranlage ist die Voraussetzung für deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der geforderten Ablaufqualität.

In der bauaufsichtlichen Zulassung wird dabei auch auf die Einbauanleitung der Hersteller hingewiesen. Diese müssen umfassende Angaben zu dem Einbau und den Betriebsbedingungen enthalten. Hierzu zählen z. B. die Rohrleitungsverbindungen und die elektrischen Anschlüsse sowie die Verfahren für die Inbetriebnahme und die Einfahrphase (z.B. Anfangsbetrieb der Anlage im Zeitraum der ersten Schlammentwicklung).

Der Einbau ist nur von solchen Firmen durchzuführen, die über fachliche Erfahrungen, geeignete Geräte und Einrichtungen sowie über ausreichend geschultes Personal verfügen. Nach dem Einbau einer neuen Kleinkläranlage ist eine Dichtheitsprüfung erforderlich. Unter Neubau versteht man die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage. Komplette Kleinkläranlagen sind nach der Bauproduktenrichtlinie auf der Grundlage der DIN EN 12566-3 oder einer Europäischen Technischen Zulassung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet und haben eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung CE-gekennzeichneter Produkte des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Neubau

Unter Neubau versteht man die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage. Komplette Kleinkläranlagen sind nach der Bauproduktenrichtlinie auf der Grundlage der DIN EN 12566-3 oder einer Europäischen Technischen Zulassung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet und haben eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung CE-gekennzeichneter Produkte des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Nachrüstung

Bei nachgewiesener Dichtigkeit und Überprüfung der Behältereigenschaften wie Standsicherheit und Dauerhaftigkeit kann eine mechanische Kleinkläranlage (z.B. Mehrkammergrube) mit einer biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden, die die Anforderungen nach DIN EN 12566-3 erfüllt. Auch für Nachrüstsätze gibt es allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bemessungsgrundsätze des DIBt für die Verwendung als Kleinkläranlage sowie das DWA-Merkblatt DWA-M 221.

Sofern die vorgenannten Behältereigenschaften nicht erfüllt werden, ist durch die nachrüstende Firma ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und der genehmigenden Behörde vorzulegen. Wenn die bauliche Hülle einer vorhandenen Kleinkläranlage undicht ist und auch durch Sanierungsmaßnahmen nicht wirtschaftlich instand gesetzt werden kann, ist diese Anlage durch einen Neubau zu ersetzen.

Inbetriebnahme

Unter Inbetriebnahme versteht man das erstmalige Nutzen oder Betreiben einer Anlage. Die Inbetriebnahme findet nach der Abnahme der betriebsbereiten Kleinkläranlage statt. Vorgaben zur Inbetriebnahme sind in der bauaufsichtlichen Zulassung und der jeweiligen Einbauanleitung des Herstellers gegeben.

Der Betreiber ist bei der Inbetriebnahme der Anlage vom Hersteller oder von einer fachkundigen Person einzuweisen. Die Einweisung ist vom Einweisenden zu bescheinigen. Das Betriebsbuch mit Betriebs- und Wartungsanleitung sowie den wesentlichen Anlagen- und Betriebsparametern ist dem Betreiber zu übergeben.