Förderung

Alle Angaben zur Förderung von Kleinkläranlagen sind ohne Gewähr. Es gelten die Gesetze und Bestimmungen der Länder. Ihre zuständige Untere Wasserbehörde und Abwasserzweckverbände geben Ihnen jederzeit Auskunft zu allen Fragen rund um die Förderung biologischer Kleinkläranlagen.

Thüringen:

Die geänderte Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz ist am 13.08.2018 in Kraft getreten.

Grundstückseigentümer erhalten jetzt einen höheren Zuschuss für den Ersatz-Neubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage.

Im Wesentlichen geht es um diese Neuerungen:

  • Für den Ersatz-Neubau einer Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 1.500 € auf 2.500 € zuzüglich 250 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 150 €).
  • Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage für 4 Einwohner erhöht sich der Grundzuschuss von 750 € auf 1.250 € zuzüglich 125 € für jeden weiteren Einwohner (bisher 75€).
  • Bei privaten Bauherren kann alternativ zu den Zuschüssen weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.

Zum Nachlesen

Falls Sie sich ausreichend über die für Sie verfügbaren Förderungsmöglichkeiten belesen haben, können Sie sich im Anschluss über die Investitions- und Betriebskosten von Kläranlagen informieren. Zusätzlich können Sie unseren Preisvergleich nutzen, um schnell & bequem Angebote verschiedener Hersteller einzuholen.