Wartung & Betrieb

Wartung

Die regelmäßige Wartung einer Kleinkläranlage ist für deren sicheren Betrieb notwendig. Technische Systeme werden in der Regel zweimal im Jahr, naturnahe Verfahren einmal im Jahr gewartet. Anlagen, die über eine Ergänzung der Zulassung für die Anpassung der Wartungshäufigkeit durch Datenfernüberwachung verfügen, müssen einmal im Jahr gewartet werden.

Eine qualifizierte Wartung durch ein fachkundiges Unternehmen garantiert eine langfristige und konstante Reinigungsleistung der Kleinkläranlage.

Die Anzahl der jährlichen Wartungen sowie die Anforderungen an die Wartung sind in der bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) definiert.

  • C für Kohlenstoffabbau: Wartung 2x pro Jahr
  • N für Nitrifikation: Wartung 2x pro Jahr
  • D für Denitrifikation: Wartung 2x pro Jahr
  • +P für zusätzliche Phosphateliminierung: Wartung 3x pro Jahr
  • +H für zusätzliche Hygienisierung: Wartung 3x pro Jahr

Folgende Wartungsarbeiten werden durchgeführt:

  • Begutachtung der gesamten Kleinkläranlage (Vorklärung und Hauptreinigungsstufe, Zu- und Ablaufleitungen, Schächte und - sofern vorhanden - weitergehende Reinigungsstufen)
  • Funktionskontrolle der maschinellen und elektrotechnischen Anlagenteile
  • Ersatz von schnellverschleißenden Teilen (Dichtungen etc.)
  • Allgemeine Reinigungsarbeiten
  • Schlammspiegelmessungen
  • Funktionskontrolle der Steuerung
  • Ablaufbeprobung und Analytik
  • Erstellen eines Wartungsprotokolls.

Der Wartungsaufwand kann sich durch den Einsatz von Fernwartungstechnik stark reduzieren. Grundlage für die Fernüberwachung einer Kleinkläranlage ist der Einsatz von Sensoren, die relevante Parameter des Anlagenbetriebes kontinuierlich erfassen. Mit diesen Sensorinformationen wird mit Hilfe einer geeigneten Software der Anlagenzustand ermittelt, in ein Protokoll eingetragen und der Wartungsfirma übermittelt. Bei Störungen an der Anlage ist die Wartungsfirma sofort informiert und kann entsprechend handeln. Neben einer möglichen Reduzierung der Betriebs- und Wartungskosten werden damit die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der geforderten Ablaufqualität wesentlich verbessert.

Betrieb

Der Eigentümer (i. d. R. der Grundstücksbesitzer) ist grundsätzlich für den Betrieb einer Kleinkläranlage verantwortlich.

Unter dem ordnungsgemäßen Betrieb einer Kleinkläranlage versteht man eine regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber, eine regelmäßige qualifizierte Wartung und Instandsetzung durch ein fachkundiges Wartungsunternehmen sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr. Eine Überwachung und Kontrolle dieser Aufgaben erfolgt durch die Überwachungsbehörde.

Eigenkontrolle

Im Rahmen der Eigenkontrolle müssen die Funktionskontrollen, die in der Betriebs- und Wartungsanleitung der Kleinkläranlage, in der bauaufsichtlichen Zulassung sowie ggf. in der wasserrechtlichen Erlaubnis vorgegeben sind, ausgeführt werden. Der Betreiber muss die Ergebnisse aller durchgeführten Arbeiten in einem Betriebstagebuch dokumentieren.

Fäkalschlammentsorgung

Die Fäkalschlammentsorgung ist erforderlich, da bei der Abwasserreinigung Reststoffe in der Kleinkläranlage zurückgehalten und gesammelt werden. Durch eine zu hohe Schlammmenge werden die Reinigungsleistung und die Lebensdauer einer Anlage negativ beeinflusst. Das Wartungsunternehmen kontrolliert den Schlammspiegel (Schlammspiegelmessung) in der Kleinkläranlage und informiert den zuständigen Entsorgungsbetrieb über den Zeitpunkt der notwendigen Schlammentsorgung. In Einzelfällen informiert die Wartungsfachkraft den Betreiber und dieser vereinbart selbst einen Termin zur Entsorgung.